Bauarbeiten, bei denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, werden gemäß berufsgenossenschaftlicher Regel DGUV 101-004 auch als „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ bezeichnet.
Bei diesen besonders gefährlichen Arbeiten sind zusätzlich zum normalen Arbeitsschutz je nach Gefahrstoff-Situation weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, wie z. B. Atemschutzmasken oder spezielle Schutzanzüge erforderlich.
Im Geschäftsfeld „Kontaminierte Bereiche“ bietet KAUB UMWELT CONSULT folgende Leistungen an:
- Beratung des Bauherrn bzgl. Arbeitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Erstellung von Arbeitssicherheitsplänen (ArSi-Pläne)
- Stellung von Koordinatoren gemäß DGUV 101-004
- Erstellung von Gefährdungsabschätzungen
- Ermittlung kontaminationsbedingter Mehrkosten
- Abstimmung mit den zuständigen Arbeitsschutz-Behörden
- Ausschreibung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Gutachterliche / meßtechnische Überwachung
- Dokumentation von Arbeiten in kontaminierten Bereichen