Gemäß Baustellen-Verordnung muss ein Bauherr umfangreiche Bauvorhaben der zuständigen Behörde vor Beginn ankündigen und durch Erstellung sogenannter SiGe-Pläne, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bereits in der Planungsphase seines Bauvorhabens berücksichtigen.
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, sind zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung darüberhinaus ein oder mehrere geeignete Koordinatoren für Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu bestellen.
Im Geschäftsfeld „SiGe-Koordination“ bietet KAUB UMWELT CONSULT folgende Leistungen an:
- Beratung des Bauherrn bzgl. Arbeitsschutz auf Baustellen
- Erstellung von Vorankündigungen
- Ermittlung kontaminationsbedingter Arbeitsschutzkosten
- Erarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plänen
- Stellung von SiGe-Koordinatoren
- Abstimmung mit den zuständigen Arbeitsschutz-Behörden
- Arbeitsschutztechnische Dokumentation von Bauvorhaben