Kaub Umwelt Consult bietet Fachseminare rund um das Thema „Schadstoffe im Bauwesen“ an.
Die Seminare finden bei den Auftraggebern oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen
verschiedener Architektenkammern statt. Die Seminare richten sich an alle Baubeteiligten:
Bauherren und Investoren, Projektentwickler, Baubetreuer und Projektsteuerer,
Architekten und Planer, Generalunternehmer sowie ausführende Bauunternehmen.
LITERATUR
Schadstoffe im Baugrund in Form von Altlasten aber auch schädliche Baustoffe wie Asbest,
Mineralfasern u.v.m. haben in der Bauwirtschaft oft eine große wirtschaftliche Bedeutung.
Die 3. Auflage unseres Fachbuches erläutert mit zahlreichen Abbildungen und Grafiken
die wichtigsten Begriffe und vermittelt so den Baubeteiligten das erforderliche Basiswissen.
FACHBEGRIFFE VON A – Z
Umwelt-Strafrecht
Strafvorschriften zum Schutz der Umwelt finden sich sowohl im Strafgesetzbuch (StGB) als auch in verschiedenen anderen Umweltgesetzen wie z.B. dem Bundes-Naturschutzgesetz, dem Chemi-kaliengesetz, dem Gentechnikgesetz oder dem Sprengstoffgesetz. Das Umwelt-Strafrecht beschränkt sich auf die Ahndung schwerer Gesetzesverletzungen mit sozialschädlichem Charakter. Straftaten gegen die Umwelt werden als sogenannte Offizialdelikte grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten von Amts wegen verfolgt. Voraussetzung für die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft ist ein konkreter Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Umwelt-straftat. Für die am Bau Beteiligten von Bedeutung ist insbesondere Abschnitt 29 des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die Umwelt) in Form der §§ 324, 324 a StGB (Verunreinigung von Boden und Gewässern), des § 326 StGB (umweltgefährdende Beseitigung von (Bau-) Abfällen) sowie des § 327 StGB (Errichtung und Betrieb von Anlagen zu Behandlung bzw. Entsorgung von (Bau-) Abfällen).