Umwelt-Ratgeber Bau
Unser Fachbuch „Umwelt-Ratgeber Bau“ erläutert mit einer Vielzahl von Abbildungen
wichtige Begriffe und Definitionen rund um das Thema „Bauen und Umwelt“.
Einen Buchauszug in Form eines Glossars finden Sie hier im Anschluss.
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Buchtitel: Umwelt-Ratgeber Bau |
Unter Altholz versteht man Industrierestholz sowie Gebrauchtholz soweit diese als > Abfall anfallen (Altholz-Verordnung).
Die Entsorgung von Althölzern kann grundsätzlich durch stoffliche oder energetische Verwertung oder durch thermische Beseitigung erfolgen.
Im Rahmen von Bauvorhaben fällt Altholz beispielsweise als Schal-holz, Palette, Kabeltrommel, Dachkonstruktion, Verkleidung, Tür, Fensterrahmen, Mobiliar oder als Parkett an.
Je nach vorheriger Verwendung kann Bau- und Abbruchholz mit einer Vielzahl unterschiedlicher Stoffe wie z. B. Lacke, Farben, Klebstoffe oder > Holzschutzmittel behandelt sein und bedarf in diesen Fällen einer gesonderten Entsorgung als behandeltes, belastetes oder besonders belastetes Altholz. Althölzer, die mehr als 50 mg/ kg des Flammschutzmittels > PCB enthalten wie z.B. Dämm- oder Schallschutzplatten sind nach den Bestimmungen der PCB/ PCT-Abfall-verordnung vom 26. Juni 2000 zu beseitigen.
Altholz